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Verhaltenskodex für Lieferanten

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Verhaltenskodex für Lieferanten

1. Vorwort

Danogips ist der festen Überzeugung, dass nur ein auf Werten gegründetes Unternehmen die Gewähr dafür bietet, nachhaltig wachsen zu können und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu finden. Diesen Werten verpflichtet zu sein, bedeutet, Verantwortung zu übernehmen: für Kunden, den Schutz der Umwelt und für Mitarbeiter.

Danogips bekennt sich zu einer ethischen, rechtmäßigen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten dieses Verhalten auch von all jenen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen führen.

Der Danogips Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend „Kodex“) beschreibt die wesentlichen Anforderungen, welche von unseren Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Korruption und Bestechung, Sozial- und Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umwelt erwartet werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Verpflichtung teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Einhaltung der Prinzipien dieses Kodex bei eigenen Zulieferern und Subunternehmern zu fördern.

2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Danogips erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich nach den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften einschließlich der Internationalen Arbeitskonvention (die „ILO“) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Branchenstandards und allen anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen halten. Sollten in einzelnen Ländern, in denen der Lieferant tätig ist, gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Regeln gelten, die von den Vorgaben des Kodex abweichen, sind die jeweils strengeren Anforderungen einzuhalten.

3. Compliance und Integrität

Danogips erwartet, dass seine Lieferanten alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften betreffend Korruption, Bestechung, Betrug und verbotenen Geschäftspraktiken einhalten.

3.1. Bestechungsbekämpfung: Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer Danogips-Mitarbeitern keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, welche einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr erzielen sollen. Einladungen und Geschenke an Danogips Mitarbeiter oder deren nahestehenden Personen werden nur gewährt, wenn diese von unbedeutendem finanziellem Wert sind und den auf geschäftlicher Ebene üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Gleichermaßen fordert der Lieferant von Danogips Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.

3.2. Fairer Wettbewerb: Danogips erwartet, dass sein Lieferant sich im Wettbewerb fair verhält und die geltenden Kartellgesetze beachtet. Der Lieferant beteiligt sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzt er eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

3.3. Geldwäsche: Der Lieferant beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten und hält die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein.

3.4. Geistiges Eigentum: Der Lieferant geht vertrauensvoll mit der geschäftlichen Korrespondenz um. Vertrauliche Informationen, jegliche Art schützenswerter Daten, sowie die geistigen Eigentumsrechte von Danogips werden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sachgerecht gesichert.

4. Sozial- und Arbeitsbedingungen

Danogips erwartet, dass seine Lieferanten die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer anerkennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und die Arbeitnehmer mit Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, zu behandeln. Die Lieferanten halten insbesondere folgende Bestimmungen ein:

4.1. Freie Wahl der Beschäftigung: Jegliche Beschäftigung ist freiwillig. Zwangsarbeit, erzwungene Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel ist strengstens verboten.

4.2. Keine Kinderarbeit: Der Einsatz von Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der ILO, der Konvention der Vereinten Nationen und/oder den nationalen Gesetzen strengstens verboten. Von diesen verschiedenen Gesetzen ist jeweils jenes anzuwenden, das die strengsten Anforderungen stellt.

4.3. Vergütungen und Leistungen: Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Vergütung und Leistungen sind einzuhalten. Abzüge von Leistungen als disziplinarische Maßnahme sind nicht erlaubt. Ebenso sind Leistungsabzüge, welche vom nationalen Recht nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers unzulässig.

4.4. Arbeitszeiten: Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Arbeitszeiten sind einzuhalten. Überstunden müssen freiwillig sein.

4.5. Keine Diskriminierung: Der Lieferant muss alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Behinderung, körperlichen Konstitutionen, sexuellen Orientierung, gesundheitlichen Verfassung, politischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, Alters, Aussehens oder einer Mitgliedschaft in Vereinigungen, einer möglichen Elternschaft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale einhalten.

4.6. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen: Der Lieferant erkennt das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens an.

4.7. Gesundheit und Sicherheit: Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern in Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze bieten. Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert.

4.8. Arbeitsbedingungen: Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern angemessene Arbeitseinrichtungen zur Verfügung stellen. Mindestens der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen muss sichergestellt sein und dafür Sorge getragen werden, dass Brandsicherheit, Zugang zu medizinischer Notfallversorgung, angemessenes Licht und Belüftung gewährleistet sind.

5. Ökologische Nachhaltigkeit

Danogips erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie international anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt.

5.1. Umweltgenehmigungen: Der Lieferant stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen eingeholt, auf aktuellem Stand gehalten und befolgt werden, um jederzeit gesetzeskonform zu handeln.

5.2. Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminimierung: Der Lieferant verpflichtet sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren. Es werden solide Maßnahmen ergriffen, um Verschmutzung zu vermeiden und die Erzeugung von Abfall, Abwasser und Luftemissionen zu minimieren. Abwasser und Abfall wird vor der Einleitung bzw. Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen gekennzeichnet und behandelt.

5.3. Gefahrstoffe und Produktsicherheit: Der Lieferant verpflichtet sich, gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherzustellen. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen. Stoffbeschränkungen und Produktsicherheitsanforderungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind, werden verpflichtend eingehalten.

6. Bearbeitung des Kodex

Danogips wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und, wo nötig und angebracht, Änderungen vornehmen. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten stets mitgeteilt. Die aktuellste Version des Kodex ist weiter unten als Download zu finden.

Danogips GmbH & Co. KG, Neuss

Stand: 19.09.2019

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