Abfallentsorgung

Kosteneinsparung durch Abfallvermeidung

Die wirtschaftlichste Art, Entsorgungskosten für Abfälle zu reduzieren, ist die Abfallvermeidung. Folgende Checkliste hilft, das Abfallaufkommen zu reduzieren:

   
Baustoffbedarf exakt geplant!
Selbst bei bester Vorausschau gelingt es nie, exakt diejenige Menge von Baustoffen bereitzustellen, um ein Bauvorhaben quasi ohne Abfälle durchzuführen. Dennoch ist mit Hilfe von standardisierten Planungen (z.B. bei bekannten Grundrissen) eine erhebliche Minimierung möglich, wenn aus der Praxis die für einen umplanten Raum benötigten Baustoffmengen bekannt sind. Baugipse, Estriche: Ergiebigkeitshinweise der Hersteller beachten. Gipsplatten: Standardmaße einplanen / verwenden; ggf. Sondermaße anfordern. Gips-Wandbauplatten: Standardmaße einplanen / verwenden.

Weiterverwendung nicht benötigter Baustoffe gesichert!
Abfallerzeuger sollten prüfen, ob sie nicht benötigte Baustoffe selbst zu einem späteren Zeitpunkt weiterverwenden können (z. B. Sackware im Rahmen der Gewährleistung) oder dem Bauausführenden hierfür zur Verfügung stellen können. Pulverprodukte können als Siloware bereitgestellt werden, die Restinhalte verbleiben im Silo und werden zur Weiterverarbeitung zurückgenommen. Ebenso kann bei Kleinmengen bedarfsgerecht Sackware bestellt werden. Bauplatten, sofern unbeschädigt in Standardabmessungen vorhanden, können von Verarbeitern zurückgenommen und weiterverwendet werden.

Und im privaten Bereich ...
Baugipse: Stuckgips (pH-neutral) eignet sich auch für Bastelzwecke. Baugipsreste aus Sackware, auch wenn mit Xi gekennzeichnet, können fein verstreut zur Bodenverbesserung und Düngung im Garten verwendet werden. Gipsplatten: Aus Resten wird ein Regal oder eine neue (bisher nicht geplante) Trennwand oder Wandverkleidung gebaut !


Abfallentsorgung von Anfang an einplanen
 
Für die Einholung von Entsorgungsangeboten müssen Sie wissen, mit welcher Abfallmenge gerechnet werden muss und welche Abfallschlüssel für eine Entsorgung geeignet sind. Entsorgungsunternehmen sind dann in der Lage, Ihnen die für die Entsorgung optimale Logistik anzubieten.

   
Abfallmengen richtig abgeschätzt!
Im Neubaubereich sind durch Türen, Fenster u.s.w. bestimmte Verschnittmengen an Bauplatten nicht vermeidbar. Folgende Mengen fallen bei Neubaumaßnahmen durchschnittlich an:
ca. 5 % bei Gipsplatten / ca. 4 % bei Gips-Wandbauplatten, jeweils bezogen auf die grundrissbezogene Gesamtmenge.

Abfallschlüssel richtig gewählt!
Nach der Abfallverzeichnisverordnung stehen Ihnen folgende Abfallschlüssel zur Verfügung:
Abfälle mit hohem Gipsanteil:
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen (Bau- und Abbruchabfälle);
10 13 06 Teilchen und Staub (Herstellung von ... Gips und Erzeugnissen aus diesen);
Abfälle mit niedrigem Gipsanteil:
17 01 07 Gemische aus Beton, Mauerziegeln, Fliesen, Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen;
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen.

Diese Abfallschlüssel verwenden Sie, wenn neben Gipsabfällen hauptsächlich andere Bauabfälle mit anfallen und eine getrennte Entsorgung der Gipsabfälle nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist bzw. eine Abtrennung erst später, z.B. im Rahmen der Bauabfallsortierung erfolgen soll. Der Abfallschlüssel 170107 wird bei rein mineralischem Abbruchmaterial (z.B. Mauerwerksabbruch), der Abfallschlüssel 170904 bei Bau- und Abbruchabfall, der auch Holz, Dämmstoffe, Metalle u.s.w. enthalten kann, verwendet.

Verwertung von Gipsabfällen geprüft!
Die Verwertung von Gipsabfällen kann nicht überall erfolgen, sondern nur dort, wo auch ein spezifischer Nutzen mit dem Einsatz von Gips verbunden ist.

Nähere Informationen zu Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. ( www.gips.de ). Dort finden Sie auch Hinweise zu Entsorgungskosten, die pro Tonne oder pro Kubikmeter Abfall angegeben werden. Zum Kostenvergleich: Bei sperrigen Abfällen (Platten) entsprechen 3 m³ trockenes Material ungefähr einer Abfallmenge von 1 t.
  
Beseitigung nicht vermeidbarer und nicht verwertbarer Gipsabfälle!
Für die Beseitigung stehen die Deponieklassen 1 und 2 gemäß Deponieverordnung zur Verfügung. Die dort für Gipsabfälle angegebenen Zuordnungswerte werden eingehalten. Die Beseitigung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn für eine Verwertung weite Transportentfernungen zurückzulegen wären, aber eine örtliche Deponie existiert oder wenn es sich lediglich um Kleinmengen handelt.


Entsorgungskosten im Griff
Gips gehört heute zu jedem modernen Bauvorhaben. Da Gips vorwiegend im Innenausbau verwendet wird, übersteigt - insbesondere bei Abbruchmaßnahmen - das Abfallaufkommen anderer Baustoffe das von Gipsabfällen. Gerade bei geringen Mengen werden jedoch oft höhere Entsorgungspreise verlangt. Eine Erhebung hat ergeben, dass bei der Entsorgung der Gipsabfälle die höchsten Preisdifferenzen in der Bauabfallentsorgung überhaupt existieren.


Downloads zum Thema
Interseroh Recycling Zertifikate 2010
 
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Interseroh Recycling Zertifikat 2010 (Papiersaecke)
 
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