Brandschutz

Feuerwiderstand von Bauteilen

Die Brandweiterleitung in benachbarte Räume oder in andere Geschosse wird vom Brandverhalten der Bauteile bestimmt.

Das Brandverhalten von Bauteilen wird im zukünftigen Nachweissystem bewertet auf der Grundlage einer Vielzahl von europäischen Prüfnormen. Es vereinfacht die Bewertung der Bauteile, da aus der Klassifizierung unmittelbar abgeleitet werden kann, welche Leistungsmerkmale die Bauteile erfüllen.

Die folgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der verschiedenen Symbole dar.



Die in Deutschland bekannten Gliederungen der eingeführten bauaufsichtlichen Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz, unterteilt in die Beurteilung von Baustoffen und Bauteilen, wird zukünftig auch in Europa praktiziert.

Die Klassenzuordnung in den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften erfolgt getrennt für Bauteile und Sonderbauteile, wobei gleichzeitig Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen gestellt werden können.

Die europäische Klassifizierung für die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen wird entgegen dem nationalen System wesentlich detaillierter und zwar in Intervallen zwischen 15 Minuten bis hin zu 240 Minuten angegeben und mit den Klassifizierungs- und Leistungskriterien für Bauteile kombiniert.

Es sind folgende Minuten-Schritte zu beachten: 15 / 20 / 30 / 45 / 60 / 90 / 120 / 180 / 240 Min.

Daraus folgt unter Berücksichtigung des bestehenden nationalen Sicherheitsniveaus, dass die Bauteilanforderung "feuerbeständig" F 90 die europäische Mindestklassifizierung R 90 (tragendes Bauteil ohne Raumabschluss) voraussetzt.

Die Klassifizierungen R 15 und R 20 können nur zur Anwendung kommen, soweit an das Bauteil keine Feuerwiderstandsanforderungen gestellt werden. Bauteile mit den Klassifizierungen R 30 und R 45 gelten als "feuerhemmend".
Aus den Konvergenztabellen für Bauteile lässt sich ableiten, welche europäische Klassifizierung mit der entsprechenden DIN-Klassifizierung vergleichbar ist und welche bauaufsichtliche Benennung damit erfüllt wird (siehe folgende Übersicht):


 

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